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Jedermannsrecht

                                               

Das schwedische Jedermannsrecht
übernommen vom Staatlichen Schwedischen Amt für Umweltschutz © 1996

die aktuelle Version findest Du vom "NATUR VÅRDS VERKET"  Allemansrätten hier

Das Recht zum Gemeingebrauch

Rechte & Pflichten in der Natur:
Erläuterungen zum schwedischen Allemansrätt. Das Allemansrätt, ein traditionelles Recht zum Gemeingebrauch, regelt den Aufenthalt in Schwedens Natur. Unter Einhaltung der Bestimmungen können auch ausländische Besucher den Duft der Blumen, den Gesang der Vögel, das üppige Blühen der Wiesen, die Stille der Wälder und das Glitzern unserer Seen erleben. Dabei gilt es, behutsam mit der Natur umzugehen und Rücksicht gegenüber Mitmenschen und Tieren walten zu lassen.

Nicht stören - nicht zerstören, so lautet die einfache Faustregel dieses Rechtes.
Die einzelnen Bestimmungen werden nachfolgend erläutert.

Respektieren Sie den Hausfrieden!
In der Natur dürfen Sie wandern, Fahrrad fahren, reiten und Ski fahren, wenn dadurch Saaten, Schonungen und dergleichen keinen Schaden nehmen. Sie dürfen jedoch nicht ohne Erlaubnis ein privates Hausgrundstück queren oder sich darauf aufhalten, denn dies gilt in Schweden als Hausfriedensbruch.
Unter einem Hausgrundstück ist der engere Bereich um ein Wohn- oder Ferienhaus zu verstehen, der nicht unbedingt eingezäunt sein muß. Hier haben die Besitzer den berechtigten Anspruch, nicht gestört zu werden. Ist das Haus nicht vor Einblicken geschützt, muß es in besonders großem Abstand passiert werden. Und keinesfalls darf der Grundstückseigentümer in seinen Tätigkeiten behindert werden.
Von Reitern wird besondere Vorsicht verlangt, da das Flurschadenrisiko entsprechend hoch ist. Dies gilt vor allem für das Reiten in der Gruppe. Es ist verboten, auf gekennzeichneten Trimm-dich-Pfaden, Loipen, Wanderwegen oder über weichen, empfindlichen Untergrund zu reiten. Auch durch Mountainbiking können Schäden verursacht werden, eine besondere Vorsicht ist daher auch hierbei geboten. Eingefriedetes Weideland darf nur überquert werden, wenn dabei weder die Umzäunung beschädigt, noch das Vieh in irgendeiner Weise gestört wird. Vergessen Sie nie, die Gatter wieder zu schließen, damit die Tiere nicht entlaufen können.

Im Gelände sind Motorfahrzeuge verboten!
Verboten ist es, mit Auto, Wohnmobil, Motorrad, Moped oder anderen Motorfahrzeugen im Gelände zu fahren - das Allemansrätt schafft hier keine Ausnahmeregelung. Auch Privatstraßen und -wege sind für motorgetriebene Fahrzeuge gesperrt. Ein solches Verbot ist durch Schilder mit Aufschriften wie "Förbud mot trafik med motordrivet fordon", "Enskild väg" oder auf andere Weise gekennzeichnet.
Das Parken am Straßenrand ist im allgemeinen erlaubt, solange dabei nicht gegen Verkehrsregeln verstoßen wird, Grundeigentümer gestört werden oder kein Schaden an Grund und Boden entsteht. Parken Sie bitte so, daß Sie niemanden gefährden oder behindern.

Camping
Dem Einzelnen ist es erlaubt, in Schwedens Natur ohne Einwilligung des Grundbesitzers eine Nacht zu zelten, sofern sich der Standort nicht auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche oder in der Nähe eines Wohn- oder Ferienhauses befindet. Gruppen benötigen zum Lagern und Zelten in jedem Fall die Erlaubnis des Grundeigentümers! Wollen Sie in Sichtweite eines Hauses zelten oder länger als eine Nacht an einem Standort bleiben, müssen Sie ebenfalls die Erlaubnis des Eigentümers einholen. Besondere Rücksichtnahme ist beim Campen mit Wohnwagen oder Wohnmobil geboten. Am besten, Sie nutzen den hohen Komfort der naturnahen schwedischen Campingplätze - so vermeiden Sie Konflikte mit Grundeigentümern.


Lagerfeuer
Lagerfeuer sind nur dann erlaubt, wenn keine Flächen- oder Waldbrandgefahr besteht. Bei Trockenheit wird ein allgemeines Feuerverbot erlassen. In Naturreservaten und Nationalparks sind Lagerfeuer meist gänzlich verboten. Erkundigen Sie sich daher vor einem Outdoor-Aufenthalt im nächstgelegenen Touristenbüro! Löschen Sie Ihr Feuer sorgfältig, bevor Sie Ihren Lagerplatz verlassen. Sollte sich Ihr Feuer ausbreiten, haften Sie allein für den entstehenden Schaden!
Machen Sie niemals Feuer auf Felsen oder Klippen. Die Hitze läßt diese bersten, und es entstehen nicht wiedergutzumachende Schäden.

Lassen Sie keine Abfälle zurück!
Sie dürfen in der Natur keinerlei Unrat zurücklassen. Zudem bilden Glas, Dosen und Verschlüsse eine Gefahr für Mensch und Tier. Auch können Plastiktüten bei Tieren zu qualvollem Verenden führen, wenn sie mit der Nahrung aufgenommen werden. Nach dem Zelten oder Picknick muß der Platz sauber hinterlassen werden. Und: Stellen Sie niemals Ihre Abfalltüte neben einen vollen Abfallbehälter!

Früchte der Natur
Es ist verboten, Äste, Zweige, Laub, Rinde, Eicheln, Nüsse oder Harz von lebenden Bäumen oder Sträuchern zu entnehmen, abzubrechen oder abzureißen. Selbstverständlich ist es erst recht verboten, lebende Bäume oder Sträucher zu fällen.
Erlaubt ist es hingegen, wilde Blumen und Beeren zu pflücken, Pilze zu sammeln und herabgefallene Zweige und Reisig aufzulesen. Bestimmte Pflanzen stehen jedoch unter Naturschutz, weil ihr Bestand gefährdet ist. Solche Pflanzen dürfen unter keinen Umständen gepflückt werden! So sind beispielsweise in Schweden alle Orchideenarten geschützt. Informieren Sie sich bitte in den örtlichen Touristenbüros.

Baden und Boot fahren
Sie dürfen baden, eine Nacht mit einem Boot an fremden Ufern anlegen und an Land gehen. Dies gilt jedoch nicht für Haus- und Ferienhausgrundstücke oder Gebiete mit behördlichem Zutrittsverbot, z.B. Vogel- oder Robbenschutzgebiete. Im übrigen gelten dieselben Regeln wie beim Camping. Ein Festmachen an Privatstegen ist nur in Notfällen gestattet.

Seen, Fließgewässer und Meere dürfen mit Booten befahren werden. Beachten Sie lokale Vorschriften wie z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Zutrittsverbote o.ä. Von Motorbootfahrern wird besondere Rücksichtnahme erwartet! Das Fahren mit Wasser-Skootern stört Mensch und Tier über Gebühr und schädigt Fauna und Flora. Eine Benutzung von Wasser-Skootern ist deshalb in Schweden generell verboten; nur für wenige, von den Provinzialregierungen freigegebene Gewässerabschnitte gelten Ausnahmen. Nähere Informationen erteilt die jeweilige Provinzialregierung (Länsstyrelsen).

Hunde
Ihr Hund darf Sie in die Natur begleiten, allerdings herrscht vom 1. März bis zum 20. August Leinenzwang. In dieser Zeit benötigen die Wildtiere absolute Ruhe; selbst der friedlichste Hund kann dann durch seine bloße Anwesenheit großen Schaden anrichten. Auch in der Zeit ohne Leinenzwang muß der Hund so beaufsichtigt werden, daß er weder Mensch noch Tier stört noch ihnen Schaden zufügt.

Angeln und Jagd
Das Allemansrätt schließt weder das Angeln noch die Jagd ein. Sie dürfen jedoch mit üblichem Sportangelgerät an allen Meeresküsten und in den fünf größten Seen Schwedens (Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren und Storsjön) lizenzfrei angeln, wobei das Lachsangeln an der Küste Norrlands hiervon ausgenommen ist. Für alle anderen Gewässer benötigen Sie einen Angelschein (fiskekort). Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die lokalen Bestimmungen. Lassen Sie niemals Angelleinen oder -haken in der Natur zurück, diese können zu qualvoll-tödlichen Fallen für Tiere werden.

Lassen Sie Baue, Nester und Nisthöhlen sowie Jungtiere unbehelligt. Die Mitnahme von Vogeleiern ist streng verboten, der Tatbestand wird als Wilderei gewertet. Alle wildlebenden Säugetiere und Vögel stehen unter Naturschutz und dürfen nur gemäß den Bestimmungen des schwedischen Jagdgesetzes von Jagdscheininhabern bejagt werden.

© 1996 Schwedisches Staatliches Amt für Umweltschutz.
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Stand: 29.11.13 
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